Hilfe im Alltag durch Ihre Behandlungspflege in Heinsberg
Nehmen auch Sie unsere Behandlungspflege in Anspruch und lassen Sie sich im Alltag von unseren erfahrenen Pflegekräften helfen.
Unsere Leistungen im Rahmen der Behandlungspflege
Sämtliche Leistungen im Rahmen der Behandlungspflege werden von Ihrem behandelnden Arzt verordnet sowie von der Krankenkasse genehmigt.
- Anlegen sowie Wechseln von Wundverbänden
- Blutzuckerbestimmungen
- Injektionen
- Richten von Medikamenten
- Überwachung der Medikamenteneinnahme
- Blutdruckkontrollen
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Absaugen der Atemwege
- Katheterversorgung
- Versorgung von Trachealkanülen
- Einreiben mit verschreibungspflichtigen Salben
- Versorgung von PEG-Sonden
- Anleitung von Angehörigen zur Behandlungspflege
- weitere verordnete Leistungen
Die Kosten für die medizinischen Leistungen werden nach §37 SGB V von der Krankenversicherung getragen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Verordnung der Leistungen durch einen Arzt.