Sämtliche Leistungen im Rahmen der Behandlungspflege werden von Ihrem behandelnden Arzt verordnet sowie von der Krankenkasse genehmigt.
Anlegen sowie Wechseln von Wundverbänden
Blutzuckerbestimmungen
Injektionen
Richten von Medikamenten
Überwachung der Medikamenteneinnahme
Blutdruckkontrollen
Anlegen von Kompressionsverbänden
An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
Absaugen der Atemwege
Katheterversorgung
Versorgung von Trachealkanülen
Einreiben mit verschreibungspflichtigen Salben
Versorgung von PEG-Sonden
Anleitung von Angehörigen zur Behandlungspflege
weitere verordnete Leistungen
Die Kosten für die medizinischen Leistungen werden nach §37 SGB V von der Krankenversicherung getragen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Verordnung der Leistungen durch einen Arzt.